Wirtschaftsrecht
Die Mitarbeiter der Kanzlei beraten Unternehmen von der Gründung bis zur Veräußerung, bzw. Unternehmensnachfolge oder -aufgabe. Erforderliche Verträge werden entworfen und nach eingehender Beratung mit den Mandanten umgesetzt.
Die Erfahrungen des Inhabers der Kanzlei aus seiner Tätigkeit als Insolvenz-Verwalter fliessen in die Beratung der betreuten Unternehmen ein.
Steuerrecht
Der Rechtsanwalt berät seine Mandanten unter Berücksichtigung des geltenden Steuerrechtes. In der Kanzlei werden über EDV die erforderlichen steuerlichen Erklärungen erstellt. Als ehemaliger Dozent für Steuerrecht verfügt der Kanzleiinhaber über die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse.
Insolvenzrecht
Der Inhaber der Kanzlei war/ist als Konkursverwalter / Sequester / Zwangsverwalter tätig.
Gläubiger oder/und Schuldner werden über die Durchsetzung ihrer Ansprüche im Gesamtvollstreckungsverfahren beraten und vertreten, wobei jegliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.