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Aktuelle Mitteilungen - Daten - Entscheidungen

 

Zinsrechnen für Verzugszinsen http://www.basiszinssatz.de
 
Steuerrechtliche  Grunddaten  ab  1. Januar  2010:
                       
Grundfreibetrag:                                                              8.004,00 €
Arbeitnehmerpauschbetrag:                                           920,00 €
Entfernungspauschale je Entfernungskilometer:          0,30 € 
bewertungsfreie Anschaffungskosten netto:               410,00 €
Sparerfreibetrag:                                                                  750,00 €
Freigrenze für Sachbezüge monatlich:                            44,00 €
Abschreibungen                                                     
  1. Sofortabzug für Wirtschaftsgüter von                61,00-150,00 €
  2. geringwertige Wirtschaftsgüter bis                            410,00 €
  3. Abschreibungspool 5 Jahre für WGs von      150,01 – 1.000,00 €
  4. AfA nach amtl. Tabelle für WGs    über 1.000,00 € bzw. 410,00 €
  5. AfA pro rata temporis
Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde: 35,00 €
 
Geschäftliche Bewirtungsaufwendungen:                            70%
         Tipp: Wenn Sie einen Mitarbeiter zu einem Essen einladen, um ein Projekt zu
         besprechen handelt es sich um eine betrieblich veranlasste Bewirtung, welche
         in voller Höhe eine Betriebsausgabe ist, vgl. R 21 Abs. 6 EStR.
 
Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge - Gehaltstabelle ab 2009
 
Anlage zum Schreiben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 3. April 2009
für Firmen mit einem Umsatz unter 2.5 Mill. € und unter 20 Mitarbeitern:
 
Industrie/Produktion:                           141.000 € bis 182.000 €
Großhandel:                                          161.000 € bis 198.000 €
Einzelhandel:                                        123.000 € bis 152.000 €
Freiberufler:                                           159.000 € bis 228.000 €
Sonstige Dienstleistung:                      136.000 € bis 182.000 €
Handwerk:                                               102.000 € bis 145.000 €
 
Ausführlichere Informationen im Rahmen einer persönlichen Beratung nach Terminabsprache.
 

 

Investitions-Rücklage:
Durch Bildung einer sog. Investitions-Rücklage Sie je nach Aufwand 
und Steuersatz Ihre Steuerzahllast beeinflussen.
Ausführliche Beratung nach Terminabsprache.

 

Altersvorsorge:
Für Arbeitnehmer empfehlen wir den Abschluss einer Riester-Rente für Selbständige empfiehlt sich die Rürup-Rente. 
Wir beraten Sie gerne wie Sie mit Ihrer Altersvorsorge Ihre Steuerzahllast planen können. 

 

Rechnungslegung:
Mindestanforderungen einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung
Nach dem Urteil des BFH muss jede Rechnung für ihre steuerrechtliche 
Anerkennung mindestens nachfolgende 9 Angaben enthalten:
 1. Name des Lieferanten; muß zweifelsfrei identifizierbar sein;
 2. Anschrift des Lieferanten;
 3. Leistungsempfänger mit Namen und Anschrift;
 4. Gegenstand und Menge der Lieferung;
 5. Rechnungsdatum;
 6. MehrwertsteuerSatz;
 7. Nettoentgelt, d.h. Rechnungsbetrag ohne Mehrwertsteuer (BFH V R 55/99)
 8. MehrwertsteuerBetrag in absoluten Zahlen;
 9. Bruttobetrag, d.h. Rechnungsbetrag mit Mehrwertsteuer
10. fortlaufende Rechnungsnummer
11. Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
 
Bei Kleinbetragsrechnungen (bis zu einem Gesamtbetrag von 150,00 € genügt gem. § 33 UStDV:
1. Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers,
2. Rechnungsdatum,
3. Menge und Bezeichnung der gelieferten Ware/n bzw. Dienstleistung
4. Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag für die Lieferung oder Leistung,
   sowie der angewandte Steuersatz, bzw. Hinweis auf Steuerbefreiuung.

Personaldaten für Unternehmer

 

ab 5 Mitarbeiter

Betriebsratswahl möglich (1 Mitglied)

 

ab 5,25 Mitarbeiter

Geltung des Kündigungsschutzgesetzes für Alt-Arbeitverträge vor dem 1.1.2004

 

ab 10,25 Mitarbeiter

vollumfängliche Geltung des Kündigungsschutzgesetzes

 

ab 11 Mitarbeiter

Einrichtung von Pausenräumen erforderlich, sofern keine Erholung am Arbeitsplatz möglich ist.

 

ab 16 Mitarbeiter

Jeder Mitarbeiter hat Anspruch auf Teilzahlung

 

ab 20 Mitarbeiter

Beschäftigungspflicht für Schwerbehinderte oder Ausgleichsabgabe

 

ab 21 Mitarbeiter

Betriebsrat (3 Mitglieder), Zustimmung des Betriebrates bei Personalentscheidungen, Anzeigepflichten an Agentur für Arbeit, Bestellung Sicherheitsbeauftragter

 

ab 40 Mitarbeiter

Beschäftigungspflicht für 2 Schwerbehinderte

 

ab 50 Mitarbeiter

Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

 

ab 51 Mitarbeiter

Betriebsrat (5 Mitglieder)

 

ab 60 Mitarbeiter

Beschäftigungspflicht für 3 Schwerbehinderte, Anzeigepflichten bei der Agentur für Arbeit bei Entlassungen

 

ab 101 Mitarbeiter

Betriebsrat (7 Mitglieder), Bildung eines Wirtschaftsausschusses

 

ab 200 Mitarbeiter

Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes

 

ab 201 Mitarbeiter

Betriebsrat (9 Mitglieder), Bildung eines Betriebsratsausschuss

 

ab 301 Mitarbeiter

Berater für Betriebsrat bei Betriebsänderungen

 

ab 401 Mitarbeiter

Betriebsrat (11 Mitglieder)

 

ab 501 Mitarbeiter

Freistellung von 2 Betriebsräten, Personalrichtlinien, Aufsichtsrat 1/3 Beteiligung, Anzeigepflichten von Entlassungen an Agentur für Arbeit

 

ab 701 Mitarbeiter

Betriebsrat (13 Mitglieder)

 

ab 901 Mitarbeiter

weitere Auskünfte auf Anfrage

 

bis über 10001 Mitarbeiter

weitere Auskünfte auf Anfrage